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Staat zahlt mehr Geld für VL-Fondssparpläne

Seit dem 1. April 2009 wird das Sparen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Investmentfonds von der Bundesregierung stärker gefördert. Zwei Änderungen sind dabei besonders von Bedeutung.

1. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage für „förderfähige Kapitalbeteiligungen am Produktivkapital“ – dazu gehören Aktienfonds – wurde von 18 auf 20 % erhöht. Das gilt rückwirkend seit Jahresbeginn 2009 und für Einzahlungen bis zu 400 €.

2. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, für diese VL-Variante wurde ebenfalls angepasst. Künftig dürfen Ledige, die die Zulage erhalten bis zu 20.000 € und Verheiratete 40.000 € verdienen.

Langfristig bieten die geförderten Fondssparpläne mit breit streuenden Aktienfonds nach wie vor gute Renditechancen. So war beispielsweise mit deutschen Aktienfonds in den vergangenen 30 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 % möglich. Auf kürzere Frist gesehen mussten Aktienfondssparpläne wegen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise freilich kräftige Einbußen hinnehmen.

Die VL-Leistungen werden je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung zum Teil oder eventuell sogar ganz vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Oft reicht der Hinweis wohin die Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt werden. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall – auch wenn man über der Einkomensgrenze liegt.

Gefördert werden nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz bestimmte Anlageformen zur Altersvorsorge. Neben den verbesserten Förderungen auf Fonds- und Aktiensparpläne gehören dazu auch Bausparverträge oder auch Banksparpläne.