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Geld 2008 – Was ist neu?

Sozialabgaben
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2008  auf 3,3 % (von 4,2 %) vom monatlichen Bruttoeinkommen, der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Juli 2008 von 1,7 % auf 1,95 % (Kinderlose plus 0,25 %). So bleibt etwas mehr in der Lohntüte hängen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Aber auch die Beitragbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung ändern sich im neuen Jahr. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt im Osten von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. Im Westen steigt sie um 50 Euro auf 5300 Euro. Dagegen erhöht sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 auf 3600 Euro. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss künftig in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 4012,50 Euro monatlich verdient haben (2007: 3975 Euro).

Riester-Rente
Wer die volle Zulage zur  Riester-Rentezu erhalten, müssen statt bislang 3 % nun 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahrs eingezahlt werden. Dafür steigt die Zulage zur staatlich geförderten Altersvorsorge bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete von 228 auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro.
Neu ist die Kinderzulage: Ab dem 1. Januar geborene Kinder bekommen 300 Euro Zulage im Jahr. Außerdem  können Riester-Spare künftig bis zu 2100 Euro von der Steuer absetzen, bisher waren dies 1575 Euro.

Renten sollen wieder steigen
Zum 1. Juli 2008 steigen möglicherweise die Renten Dies wäre die größte Rentenerhöhung seit fünf Jahren!

Rentenbesteuerung
Wer im Jahr 2008 in Rente geht, muss 56 % seiner Rente versteuern (nach Abzug von Freibeträgen). Beim Rentner-Jahrgang 2007 waren es 54 %.