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Geld geschenkt vom Staat (und Chef)

Wer über sein Gehaltskonto sogenannte vermögenswirksame Leistungen (kurz VL)anspart, kann sich im Laufe der Zeit mit wenig Einsatz ein kleines Vermögen zusammensparen. Dabei helfen der Staat und der eigene Chef oftmals noch mit.

In vielen Tarifverträgen ist zwischen den Parteien die Zahlung von VL vereinbart worden. Wer als Arbeitnehmer davon Gebrauch machen möchte, muß einen Sparvertrag in einer zugelassenen Sparform abschließen und seinem Arbeitgeber dies mitteilen. Dieser überweist dann die Beträge an das Institut bei dem der Sparvertrag abgeschlossen wurde. Dabei sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge steuerfrei.

Aber auch bei Arbeitnehmern, bei denen der Chef nichts dazugibt, kann sich ein VL-Sparplan lohnen. Wer eigene Beiträge in einen Bausparvertrag oder Investmentfonds einzahlt, kann von Vater Staat noch die Arbeitnehmersparzulage bekommen. Bis zu 18% werdenauf die selbstgesparten Beträge bis 400 € bei Investmentfonds gezahlt. Allerdings wird die Sparzulage nur bei Arbeitnehmern gezahlt, die alleine nicht mehr als 17.900 € oder bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht mehr als 35.800 € im Jahr verdienen.