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Mehr Sicherheit bei Versicherungsberatung angestrebt!

Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Der Gesetzgeber will damit die Qualität der  Versicherungsberatung für die Bürger verbessern. Was wird genau geregelt?:

1. Erlaubnispflicht: Wer über Versicherungen beraten will, benötigt dafür eine Berufserlaubnis und muß seine Eignung vor der IHK nachweisen. Voraussetzung für die Erlaubnis der IHK ist der Nachweis der persönlichen Zuverläs-sigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis entsprechender Sachkunde. Es gibt allerdings einige Ausnahmen und Übergangsregelungen. Diese können hier nachgelesen werden: http://www.vermittlerregister.info/download/3.MB_Erlaubnispflicht_180507.pdf

2. Registerpflicht: Versicherungsvermittler die eine Erlaubnis erhalten haben werden im Vermittlerregister aufgenommen. Hier kann sich jeder Verbraucher darüber informieren, ob der eigene Berater registriert ist und die Registrierungsart und die zuständige Behörde ablesen. Ob ein berater im Vermittlerregister eingetragen ist können Sie online unter http://www.vermittlerregister.info/selektion/suche.aspx erfahren.
3. Dokumentationspflicht:  Die gesamte Beratung muß künftig in einem Protokoll zusammengefasst werden und dieses ist vom Kunden zu unterschreiben. Wichtig!: Immer genau das Protokoll auf Volständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich davon ab, auf das Protokoll oder die beratung zu verzichten, da es sonst später keine Grundlage mehr gibt, um wegen Falschberatung gegen den Berater zu klagen.