Entries Tagged as ''

Wichtig! Auf Auszahlungen bei Neubaufinanzierungen achten!

Für jeden Bauherren der sich den Traum vom neuen Haus erfüllen möchte gibt es viel zu beachten. Der der Immobilienfinanzierung kommt es neben guten Zinssätzen für die Baufinanzierung  auch darauf zu achten, immer dann das Geld zur Verfügung zu haben, wenn man es auch braucht. Bei Darlehensvertrag sollte jeder darauf achten, dass die Auszahlungspläne der Immobiliendarlehen mit denen des Bauträgers übereinstimmen. Die Dr. Klein & Co. AG behandelt dies in Ihrem aktuellen Allfinanznewsletter, den hier zitieren möchte:

„Verträge und Verordnungen 

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten der Makler und Bauträger. Unter anderem beinhaltet sie Vorschriften zum Schutz derer, die ihr Eigenheim über Makler und Bauträger erwerben. So regelt sie beispielsweise die im Bauträgervertrag niedergelegten Zahlungsmodalitäten und Ratenhöhen des Kaufpreises.
Der Bauträgervertrag kombiniert einen Grundstückskauf mit einem Bauvertrag. Er ist an Vorschriften der MaBV, des BGB (Bundesgesetzbuch) und der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gebunden. Spezifische Regelungen des einzelnen Bauträgers sind in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu finden.

Reglement der Zahlungsmodalitäten

Viele Käufer von Bauträgerobjekten entschließen sich, die ausstehende Summe in Form von Abschlägen für die jeweilig ausgeführten Teilleistungen zu entrichten. Die Höhe und Menge der Abschlagssummen wird ebenfalls im Bauträgervertrag geregelt, im so genannten Zahlungsplan. Innerhalb der MaBV findet sich eine Regelung, wie Zahlungspläne gestaltet sein dürfen – sowohl die Menge der Abschlagszahlungen betreffend als auch deren Höchstgrenzen. Die MaBV sieht vor, dass in einem Zahlungsplan maximal sieben Teilzahlungen aufgeführt sind, wobei Bauträger und Käufer die Option haben, aus 13 Posten die benötigten auszuwählen.  Diese Regelung gilt der Absicherung des Käufers vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz des Bauträgers.
Werden im Bauträgervertrag die vorgegeben Zahlungsmodalitäten des MaBV nicht eingehalten, beispielsweise durch das Überschreiten der Höchstgrenzen der Abschläge, so verliert der vertraglich vereinbarte Zahlungsplan seine Wirksamkeit, der Käufer braucht in dem Fall erst zahlen, nachdem das Objekt fertig gestellt und abgenommen ist.

Abschlagszahlungen – ab wann wird gezahlt?

Grundsätzlich ist ein Bauträger erst dann berechtigt, Zahlungen vom Käufer anzunehmen, wenn der Erwerb des Grundstücks sichergestellt und schriftlich niedergelegt ist. Nur wenn der Bauträger eine Bank-Bürgschaft stellt, kann er schon vor diesem Schritt Geld von dem Käufer verlangen. Im Notfall erhält der Käufer aufgrund der Bürgschaft seine finanziellen Vorleistungen zurück. Allerdings greift die Bürgschaft im Falle eines Konkurses des Bauträgers nur als Rückzahlungsgewähr, nicht aber in Hinblick auf ausstehende Mängelbeseitigung oder teurere Fertigstellungskosten durch ein anderes Unternehmen.
Somit bietet die MaBV dem Kunden eines Bauträgers eine sichere Basis für einen Bauträgervertrag. So abgesichert sollte der zukünftige Eigenheimbesitzer nur noch die AGBs des Bauträgers und die gezielte Staffelung des Abrufkapitals beachten und schon steht seinem Traum vom eigenen Haus nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zum Thema Baufinanzierung finden Sie unter: http://www.drklein.de/baufinanzierung.html “

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Zinsbindung bei der Geldanlage

Vor einigen Wochen schrieb ich über die Gründe gesprochen, sich für die eigene Beufinanzierung beim derzeitigen Zinsniveau für lange Zinsbindungen zu entscheiden. (www.finance-blog.de/2007/03/23/…)

Natürlich gelten dieselben Punkte auch für die Geldanlage. Was bedeutet das für Ihre Geldanlage?

1. Die Aufschläge für Geldanlagen über 12 Monate sind äußerst gering oder nicht vorhanden. Dies sieht man sehr gut in den Zinsübersichten von Vergleich.de. Der beste Tagesgelanbieter bietet einen Zinssatz von 4%. Für 12 Monate hat der beste Anbieter einen mageren Aufschlag von 0,25% kalkuliert, bietet also einen Nominalzins von 4,25% dafür, dass ich 12 Monate oder 1Jahr nicht an mein Geld herankomme.

2. Die meisten Experten erwarten wegen der derzeit guten Konjunktur in den kommenden Monaten und Jahren steigende Zinsen. Zusammen mit dem 1.Punkt kann dies bedeuten, dass ich mein Geld für 12 Monate angelegt habe und jetzt Angebote auf den Markt kommen die deutlich über dem Zinssatz liegen, den ich mit meiner Geldanlage erziele.

Insgesamt scheint es ratsam zu sein, das Geld auf einem guten Tagesgeldkonto anzulegen und in einigen Monaten die Situation am Zinsmarkt noch einmal neu zu bewerten.

elolly etwas näher betrachtet

Heute las ich (wie so oft in den letzten Wochen) einen Artikel über Kreditmarktplätze wie elolly.de Für mich mal wieder Anregung mich näher mit einem Anbieter auseinanderzusetzen – in diesem Fall trifft es elolly.de

Das Geschäftsmodell erscheint einfach. Ich zahle 9,50 €. Dann kann ich mein Profil hochladen und Geld leihen oder verleihen. (Wobei beides mit demselben Account scheinbar nicht möglich ist). Für mich stellt sich hier die Frage, wie finanziere ich mit einem kleinen Einmalbetrag ein permanentes Angebot? Dauerhaft nur, in dem ich ständig neue Nutzer in das System „hineintreibe“.

Gegen den Vorwurf der Vermarktung der Nutzerdaten wehrt sich elolly auf seiner Webseite mit der Anmerkung:“eLolly vermarktet keine persönlichen Daten von Mitgliedern. Kontaktdaten werden ausschließlich zur Kontaktvermittlung sowie zu Verwaltungsvorgängen von eLolly gespeichert. Personendaten und Hintergründe werden vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben. Unsere AGB´s weisen vor der definitiven Registrierung eines neuen Nutzers darauf hin.“ Nun ist elolly ein Angebot der BDH Teledat Gesellschaft für Telefonmarketing GmbH, Dortmund. Hier muß die Frage erlaubt sein, ob „zu internen Zwecken verarbeitet“ auch Anrufe dieser Telefonmarketing-Gesellschaft, bei denen weitere Produkte derer Kunden verkauft werden. Ich will hierbei nicht unterstellen, dass solche Anrufe tatsächlich getätigt werden, aber ausgeschlossen hat elolly dies m.E. nach bisher nicht (auch nicht in den AGB).

Positiv ist anzumerken, dass elolly auf Druck der Verbraucherschützer hin, Elolly den Passus aus seinen Geschäftsbedingungen genommen hat, die Kundendaten gegen Entgelt weitergeben zu dürfen. Immerhin ein Signal!

Negativ dagegen ist mir aufgefallen, dass elolly die gesamten AGB´s in einem kleinen Feld auf der Webseite präsentiert. Der gesamte Text füllt locker 3 DIN-A4-Seiten.

Ebenfalls einen Beigeschmack hinterlässt bei mir die Tatsache, dass die AGB für alle zwischen D.Morina (auch eLolly genannt) und Interessenten (Mitglieder) geschlossenen Verträge gelten. Wie oben erwähnt ist laut Impresseum die BDH Teledat Gesellschaft für Telefonmarketing GmbH verantwortlich für den Inhalt von elolly. Mit wem schließe ich denn nun die Verträge? In welchem Rechtsverhältnis steht d.Morina zur BDH? Ich weiß es nicht!

In dem Handelsblattartikel, den ich heute las, stand, dass Mitgleider, die auf elolly Geld verleihen wollen, maximal 4mal geld verleihen dürfen, um nicht den Anschein einer Gewerbsmäßigkeit zu erwecken. Diese Information habe ich im Anmeldeprozess und in den AGB vermisst. Auch eine gezielte Suche auf der Webseite hatte leider keinen Erfolg. Und das, obwohl dies doch eine erhebliche Einschränkung der Leistung von elolly ist.

Soweit meine ersten Recherchen.

Deutsche sparen mehr denn je!

Bei n-tv.de las ich heute, dass die Deutschen mehr sparen als je zuvor – und dass trotz niedriger Zinsen. (http://www.n-tv.de/784852.html). Das gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte erreichte Mitte 2006 laut dem Artikel (und der Bundesbank) mit 4401 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert. 2005waren es noch 4182 Milliarden Euro.

Viel spanender finde ich jedoch, wer dieses Geldvermögen besitzt. Wie teilt es sich auf die Privaten auf? Vielleicht nach dem Paretoprinzip? 80% des Vermögens die 20% der Bevölkerung – und die restlichen 20% des Geldvermögens teilen sich den Rest?

4.401 Milliarden entspricht bei rund 80 Mio. Bundesbürgern pro Kopf ca. 55.000 €. Wenn jeder davon nur 18136 € an den Bund abgibt, hätte die Bundesrepublik gemäß Bund der Steuerzahler (http://www.steuerzahler.de) keine Schulden mehr. Das heißt pro Jahr hätte durch nicht zu zahlende Zinsen allein der Bund 40 Mrd. mehr zur Finanzierung von Kindergärten, Bildung, Kultur und anderer Investitionen zur Verfügung!! 🙂
Ich weiß, dies ist sicherlich zu pauschal betrachtet – aber trotzdem eine schöne Vorstellung!

Lebensversicherungen kündigen? Es gibt auch Alternativen!

Sie benötigen unbedingt Geld, aber Kredite aufnehmen ist schlecht? Irgendwo hatte ich doch noch eine Lebensversicherung, wenn ich die Kündige bekomme ich ja etwas von der Versicherung. Aber ist dies auch immer ide beste Alternative?
Möglich wäre auch der Verkauf der Police.  Der Vorteil ist, dass der Verkäufer das Geld erhält und außerdem den Lebensversicherungsschutz behält. Der renomierteste Anbieter in Deutschland ist die börsennotierte Cash.Life AG (www.cashlife.de)