Neuer “Beipackzettel” für Finanzprodukte – ein Fortschritt für den Verbraucherschutz?

In den letzten Woche stellten die ersten Finanzdienstleister die vom Verbraucherschutzministerium geforderten Produktinformationsblätter vor. Nachdem bereits im Herbst die Direktbank ING-DiBa voranging, veröffentlichten Mitte Februar die Deutsche Bank und der Finanzdienstleister MLP ihre neuen Verbraucherinformationen vor. Auch der Bundesverband deutscher Banken zog in der letzten Februarwoche nach. Die auch “Beipackzettel” genannten Formulare sollen ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen. Einfach und für jeden VErbraucher verständlich sollen sie sein. Doch halten die zusätzlichen Informationen, was sie versprechen? – Oder sind sie wieder nur ein weiteres Stück Papier, das im Beratungsgespräch übergeben wird und geduldig darauf wartet gelesen zu werden?

Verbraucherschützer warnen, dass nur einheitliche und verbindliche Richtlinien für mehr Transparenz sorgen. Doch die ersten Vergleiche zwischen den verschiedenen “Beipackzetteln” lässt schlimmes ahnen. So spricht Spiegel-Online von “unverständlichem Finanz-Kauderwelsch”. “Einheitliche Informationen wird es nicht geben” stellt auch die renommierte Wirtschaftswoche fest. Aber selbst der Entwurf des verantwortlichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist nicht an jeder Stelle wirklich optimal. So spricht das Produktinformationsblatt des Ministeriums vom “Risikomaß: Sharpe-Ratio”. Welcher “normale” Anleger weiß schon, was das ist?

Zehn Punkte schlug das Ministerium für die GestaltungBeipackzettel vor. Neben einer kurzen Produktbeschreibung sollten die Banken Anleger vor allem über Rendite, Risiko und Kosten des Finanzprodukts aufklären. Der Mehrwert liegt dabei in der Kürze der Information. Insgesamt sollen der Beipackzettel nicht mehr als eine Seite umfassen. Und doch umfassend genug, dass alle wichtigen Kriterien erscheinen. So enthält der Muster-Beipackzettel der Ministerin für einen Aktienfonds zum Beispiel nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern er nennt auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Gesamtkosten in Prozent der Anlagesumme.

Insgesamt darf man skeptisch sein, ob die neuen Produktinformationen mehr Verbarucherschutz bringen. Aber es gibt auch Beispiele, dass es Verbraucherschutz funktioniert. Bereits seit 2001 gibt es in der Baufianzierung das “europäische standardisierte Merkbaltt” zur Baufinanzierung. Europaweit einigten sich die Hypothekengeber auf einen einheitlichen freiwilligen Verhaltenskodex für Baufinanzierungsinstitute.

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Postbank senkt Geldeingangsgrenze für kostenloses Girokonto auf 1.000 Euro

Die Postbank senkt zum 1. April die Freigrenze für die entgeltfreie Kontoführung bei ihrem Girokontomodell „Postbank Giro plus“ auf 1.000 Euro pro Monat. Bisher lag die Grenze bei 1.250 Euro. (Quelle: Pressemitteilung der Postbank vom 26.02.2010.)

Damit setzt die Postbank die Neuausrichtung ihres Privatkundengeschäftes weiter konsequent um. Ziel der Bonner Bank ist es, sich mit ihrem Produktangebot noch mehr auf den Grundbedarf der Kunden zu konzentrieren. Dazu gehört auch ein preisgünstiges Girokonto. Mit der Verbesserung beim Girokonto und der bereits erfolgten Vereinfachung der Produktpalette im Spar- und Fondsbereich kehrt die Postbank zu ihren Wurzeln als Anbieter klarer, transparenter und günstiger Bankprodukte zurück.

Die Postbank hat bereits 1998 als erstes großes Kreditinstitut das kostenlose Girokonto auf den Markt gebracht. Aktuell führen fast fünf Millionen Kunden ihr Girokonto bei der Postbank. Rund eine Viertelmillion Girokunden mehr profitieren ab April von der neuen Geldeingangsgrenze und führen ihr Girokonto zukünftig zum Nulltarif. Zum Geldeingang zählen alle bargeldlosen Zahlungseingänge wie Gehalt, Bezüge oder Rente. Das Girokonto der Postbank bleibt damit im Marktvergleich eines der preisgünstigsten.

Im Rahmen ihres Strategieprogramms “Postbank4Future” will die Postbank ihre Angebotspalette straffen. So sollen die Sparangebote DAX-Sparbuch, Börsensieger, Sparen 3000plus und Quartal-Sparen aus dem Angebot herausgenommen werden. Auch bei Altersvorsorgeprodukten und Kreditkarten sollen die Produkte weniger werden. Außerdem möchte die Bank das Beschwerdemanagement verbessern. “Wir wollen für unsere Kunden leichter und schneller ansprechbar sein und ihnen schon im Erstgespräch fallabschließende Problemlösungen anbieten. Das erreichen wir über eine kompetente und qualifizierte Ausrichtung unseres Reklamationsmanagements”, sagte der Vorstandsvorsitzender der Postbank, Stefan Jütte. Mit welchen Massnahmen dies erreicht werden soll ließ der Postbankvorstand noch offen.

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Rückschritt für Transparenz bei Banken und Sparkassen

Die Verbraucherschützer haben jetzt vor dem Bundesgerichts hof eine Schlappe im Kampf für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung der Banken erlitten. Diese müssen Verbraucherverbänden nicht ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09, 190/09).

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte von mehreren hessischen Sparkassen verlangt, Einsichtnahme in ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zu erhalten, und die Unterlagen kostenlos per Post, Mail oder Fax zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der auf das Bankenrecht spezialisierte Verein hielt dies für nötig, um die Interessen der Verbraucher angemessen vertreten zu können. Die BGH-Richter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Verband diese Aufgabe ohne einen eigenen Informationsanspruch wahrnehmen könne. Er könne die Informationen direkt vom Verbraucher erhalten, dem die Unterlagen zur Verfügung stünden.

Die Verbraucherschutzorganisation berief sich auf eine europäische Richtlinie, nach der Organisationen wie die Schutzgemeinschaft eine Klagebefugnis haben, um Verbraucher vertreten zu können. Damit die Klagen möglich werdeb, ist aus Sicht der Verbraucherschützer ein eigener Informationsanspruch nötig. Das sahen die Vorinstanzen und jetzt auch der BGH anders.

Da dem Bankkunden die Informationen in schriftlicher und teils auch elektronischer Form zur Verfügung stünden, könne der Verband zurückgreifen, wenn es darum gehe, seine Klagebefugnis auszuüben. Nach Überzeugung des Gerichts schreiben die europäischen Vorschriften lediglich die Möglichkeit vor, dass der Verband juristisch tätig werden kann. Weitere Rechte lassen sich nach Meinung der Richter aus den Vorschriften nicht herleiten. Eine Vorlage des Falls vor den EuGH wurde nicht zugelassen.

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Mehr Schutz der Altersvorsorge – Direktversicherung nicht einfach pfändbar

Der Rückkaufswert einer Direktversicherung kann vom Gläubiger gepfändet nicht einfach werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof Ende des vergangenen Jahres (BGH, Urteil vom 2.12.2009, Az. IV ZR 65/09). Das Gericht hat damit zugunsten eines Geschäftsführers einer GmbH entscheiden, der eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden war

Im Jahr 2006 hatte die Klägerin, eine Sparkasse, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, der sich auf die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensversicherung erstreckte. Dagegen wehrte sich dieser.

Der BGH stellte fest, dass der Rückkaufswert auch bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung nicht beim begünstigten Geschäftsführer gepfändet werden könne, wenn die Übertragung des Kündigungsrechts vom Versicherungsnehmer auf den Begünstigten nicht feststellbar sei. Das Kündigungsrecht als Gestaltungsrecht steht nur dem Versicherungsnehmer zu, es sei denn, dies ist explizit anders geregelt. Auch eine Beitragsfreistellung oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt nicht zur Annahme, dass das Kündigungsrecht “automatisch” auf die Versicherte Person überginge. Aus diesem Grund könne die Versicherte Person (der Geschäftsführer) erst zum vertraglich vorgesehenen Fälligkeitstermin die Versicherungssumme für sich beanspruchen.

Allerdings führte der BGH auch aus, dass die klagende Sparkasse einen Anspruch gegen die Versicherungsnehmerin – also die insolvente GmbH- habe, dass diese entweder zu ihren Gunsten das Kündigungsrecht ausübt oder das Kündigungsrecht der Versicherten Person nachträglich überträgt. Der ehemalige Geschäftsführer wird also wahrscheinlich trotzdem nichts von seiner Direktversicherung haben.

Der gesamte Text des Urteils wurde auf den Webseiten des Bundesgerichtshofes veröffentlicht.

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6,42 Milliarden Euro vom Staat für private Altersvorsorge

Es ist ein Vorurteil: der Staat nimmt immer nur! Erst gestern habe ich in den Nachrichten einen Beitrag gesehen, der ausrechnete, dass jemand mit einem Einkommen von 4.500 Euro brutto ca. 3.300 Euro an Steuern und Abgaben zahlt – wobei noch nicht alle Steuern und Gebühren berücksichtigt wurden! Doch die Bundesrepublik nimmt nicht nur – sie gibt auch ihren Bürgern etwas zurück. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2003 hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt.

Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird von der Regierung mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort 17/677 auf die kleine Anfrage 17/501 der Linksfraktion mit,

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ING-DiBa verbilligt Anschlussfinanzierung

Wie die ING-DiBa mitteilt erhalten Immobilienbesitzer ab heute (15.Februar 2010) 0,20%-Punkte Zinsnachlass für den Abschluß einer Anschlußfinanzierung. Das gilt auch für Forwarddarlehen – also Anschlußfinanzierungen die bereits jetzt vertraglich fixiert werden, obwohl die Zinsbindung der Darlehen noch bis zu 3 Jahre läuft.

Von der Zinsreduzierung profitieren nicht nur die eigenen Kunden, sondern die ING-Diba möchte vor allem neue Kunden anlocken. Mit der Aktion spricht sie besonders begehrte Kunden an: schließlich am diese “Umschulder” ja bereits viele Jahre gezeigt, dass sie die aufgenommenen Kredite zuverlässlich zurückzahlen. Da die Immobilienbesitzer ja schon einen Teil der Immobilien-Schulden zurückgezahlt haben, ist das Risiko im Ernstfall einer Zwangsversteigerung die Kredite über die besicherte Immobilie nicht mehr zurückzubekommen deutlich niedriger als bei den meisten Neufinazierungen.

Eine Anschlussfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro ermäßigt sich bei 10-jähriger Zinsbindung von 3,80 % (effektiv 3,87 % p.a.) auf 3,60 % (effektiv 3,66 %p.a.). Für Finanzierungssummen von 50.000 bis 100.000 Euro sinkt der Zinssatz bei 10-jähriger Zinsbindung dank Zinsrabatt von 3,90 (effektiv 3,97 % p.a.) auf 3,70 % (3,76 % p.a.). (Konditionen für Finanzierungen bis zu 50% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten, Stand 15.02.2010) Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro spart der Darlehensnehmer immerhin 200 Euro allein im ersten Jahr. Wenn die gesparten Zinsen in eine zusätzliche Tilgung investiert werden, erhöht sich die gesparte Summe noch schneller.

Doch potentielle Umschulder haben nicht nur bei der ING-Diba gute Karten! Zum einen liegt das allgemeine Zinsniveau deutlich unter dem, von vor 10 Jahren. Da dies die häufigste Zinsbindung für Baufinanzierungen in Deutschland ist profitieren hier viele Häuslebauer, die damals ihre Erstfinanzierung abgeschlossen haben. Zum anderen bemühen sich auch andere Anbieter sehr stark um diese guten Kunden. Es lohnt sich also, zunächst die Immobilienfinanzierungen im Internet zu vergleichen und daann mehrere Angbote einzuholen.

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KfW-Förderung: Banken behindern die Förderkredite

Wer sein Häuschen energiesparend umbauen möchte, für den sind Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unschlagbar günstig. Dabei gilt das Hausbankenprinzip: wer einen KfW-Kredit z.B. aus dem “Energieeffizient Sanieren!-Programm haben möchte, muß den Antrag dafür über seine eigenen Hausbank stellen. Diese übernimmt dann für den Kunden die weitere Koordination für die KfW. Allerdings sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, diese Förderdarlehen zu vermitteln. Denn die Zusammenarbeit mit der KfW bereitet den Banken viel Arbeit.  Außerdem sind die Margen viel geringer als für andere Darlehen und die Hausbank des Antragstellers muß teilweise sogar für ihren Kunden haften. Das macht die Vergabe von KfW-Mitteln oft unattraktiv für die Hausbank. Viele Banken knüpfen die Vermittlung deshalb an Bedingungen, so eine Umfrage der Stiftung Warentest bei 133 Instituten und Vermittlern. Lediglich zehn regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren bei der Umfrage bereit, KfW-Kredite ohne Mindestbetrag an Neukunden zu vergeben. Viele andere Geldhäuser vergaben demnach den geförderten Kredit nur, wenn der Hauseigentümer mindestens eine Summe von 25 000 Euro aufnehmen wollte. Andere Banken wollten das KfW-Darlehen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Immobilienkredit vermitteln.

Wer also Energie sparen und die eigenen vier Wände umbauen oder sanieren möchte, sollte sich vorher umfangreich informieren und die Anbieter vergleichen. Im Internet gibt es eine Menge Baugeldvergleiche. Des Weiteren empfiehlt es sich , auf den Webseiten der KfW oder die Verbraucherzentralen sich über die Programme informieren. Dann spart man auch mit den Förderdarlehen der KfW. Übrigens trotz der Schwierigkeiten konnte die KfW für das vergangene Jahr einen neuen Förderrekord vermelden. Sie förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

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KfW erzielt Förderrekord in Deutschland

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende Januar mitteilte, hat sie im vergangenen Jahr einen neuen Förderrekord erzielt. Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2009 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung in Deutschland mit 50,9 Mrd. EUR (Vorjahr 45,4 Mrd. EUR) gefördert und erzielt damit das höchste inländische Fördervolumen ihrer Geschichte.
Die KfW förderte im Rahmen ihrer Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden und die Reduktion von CO2-Emissionen mit insgesamt 8,9 Mrd. EUR und leistete nach eigenen Angaben damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.

Für Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland vergab die KfW insgesamt 19,8 Mrd. EUR. Dies entspricht nahezu einem Drittel des gesamten Fördervolumens der KfW Bankengruppe. Allein in Deutschland hat sich hier das Fördervolumen gegenüber dem Jahr 2008 von 12,6 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR erhöht (+31,0 %). Die Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren verzeichneten eine deutlich gestiegene Nachfrage, was zu einem Rekordzusagevolumen von 8,9 Mrd. EUR führte. Das Zusagevolumen des Vorjahres (6,3 Mrd. EUR) wurde damit um 41,3 % übertroffen.

Trotzdem stockte die Förderung Anfang 2010. Da es noch keinen gültigen Haushaltbeschluß des Bundestages gab, konnten keine neuen Anträge für des Programms zur CO2-Gebäudesanierung bewilligt und zur Auszahlung gebracht werden. Neue Anträge für das Co2-Programm wurden aber trotzdem weiterhin angenommen.

In Kraft getreten ist der Haushalt 2010 zwar immer noch nicht, so der Bauminister, durch die Umschichtung von Mitteln könne der Januar aber überbrückt werden. 1,1 Milliarden Euro sind so im Entwurf des Bundeshaushalts für energieeffizientes Bauen und Sanieren vorgesehen – und Förderanträge werden wieder bewilligt.

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Gebühren für fremde Geldautomaten sind erneut gestiegen

Die Abzocke geht weiter: wie die Finanzberatung Max Herbst (FMH) in einer aktuellen Studie ist das Geldabheben bei fremden Automaten deutlich teurer geworden.  Die Banken verlangen im Schnitt einen Mindestsatz von 5,64 Euro pro Vorgang.  Damit stiegen die Geldautomatengebühren innerhalb von nur sechs Monaten um fast 13 Prozent. Einige Institute verdoppelten in diesem Zeitraum sogar ihre Sätze auf mindestens zehn Euro pro Abhebevorgang. Vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken langen kräftig zu. “Die Gebühren entsprechen nicht dem Aufwand und für einen Preisanstieg gibt es nicht den geringsten Grund”, kritisiert Frank Pauli, Experte für Banken beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Im Herbst mussten alle Banken auf Weisung der EU ihre Geschäftsbedingungen ändern. Dieses Gelegenheit ließen sich laut FMH-Studie ein Fünftel der knapp 200 untersuchten Banken nicht entgehen, um das Entgelt für Abhebungen an verbundfremden Automaten zu erhöhen. Die Sparda Bank Hannover verdoppelte ihre Sätze auf jetzt mindestens acht Euro pro Vorgang. Die Volksbank Kaiserslautern Nordwestpfalz verlangt von Kunden, die an Commerzbank-Automaten ziehen, jetzt zehn statt früher fünf Euro. Die PSD Bank Hessen Thüringen hat die Sätze für Kunden, die Automaten von ING-Diba, SEB oder Postbank nutzen, beinahe verdreifacht. Jetzt werden mindestens zehn Euro fällig. Auch eine Menge Sparkassen haben sich an den Erhöhungen beteiligt. Demgegenüber stehen laut FMH lediglich 60 Cent an Aufwand pro Vorgang.

In Bezug auf die Bargeldversorgung machten die Sparkassen ja bereits mit der Auseinandersetzung mit den Direktbanken von sich reden.  Da die Direktbanken ihre Kunden kostenlos über die Kreditkarten mit Bargeld versorgen, wollen die Sparkassen die Direktbanken vom Geldautomatennetz der Sparkassen ausschließen. Laut Finanztest haben bereits 80 Sparkassen Fremdkunden zumindest teilweise ausgesperrt. Dadurch wird es weniger attraktiv, das Girokonto zu einer der Direktbanken zu verlegen. Mittelfristig könnte das Kreditkartenmodell wegen des Streites möglicherwiese nicht mehr funktioniern.
Grundsätzlich legen die Hausbanken der Kunden die Gebührenhöhe fest. Wer als Kunde also wissen möchte, wieviel er für ein eventuellen “fremdgehen” bezahlen muß, sollte also seinen Bankberater fragen. Wer die Gebühren für das Geldabheben sparen möchte, sollte immer die Automaten des Verbundes der eigenen Hausbank nutzen. Insgesamt gibt es vier größere Gelautomatenverbünde. Die meisten kostenfreien Geräte bieten mit einer Stärke von mehr als 25 700 Automaten die Sparkassen. Knapp dahinter liegen die Genossenschaftsbanken mit dem Bankcard-Servicenetz, welches rund 18 600 Geldautomaten umfasst. Die Cashgroup, eine Organisation der großen Privatbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank bietet immerhin noch 7 000 eigene Automaten. Die geringste Auswahl bietet der Bankenverbund Cashpool. Unter anderem Kunden der Citibank, Netbank, Santander Consumer Bank oder der SEB müssen sich mit rund 2 500 Automaten deutschlandweit begnügen. Doch ob man die Wahl des Kreditinstituts von der Zahl der geldautomaten abhäng macht, sollte gut überlegt sein. Wer nicht permanent herumreist holt doch in der Regel immer an den selben Automaten ab. Und über Internet, Handy etc. kann man sich heute schnell den nächsten Automaten anzeigen lassen. Selbst bei nur 2.500 Automaten findet man dort meistens einen gebührenfreien Automaten.

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Neue Regeln für Girokonten

Seit dem 1. November sind neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Die Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking. Neue EU-Vorschriften machten die Änderungen notwendig. Da sicher nicht alle Kunden sich die neuen AGB der Banken intensiv durchgelesen haben, fasst Finance-Blog.de die wichtigsten Änderungen zusammen:
Worauf sollten Sie künftig bei Überweisungen und Co. achten:

1. Schnellere Überweisung

Bei Zahlungen innerhalb von Deutschland (z.B. bei Onlineüberweisungen) galt bisher eine Frist von 3 Bankarbeitstagen. Bei schriftlicher Einreichung musste man mit vier Geschäftstagen rechnen. Diese Fristen müssen die Banken nun im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten.
Ab 2012 ist europaweit eine Frist von maximal 2 Geschäftstagen vorgesehen. Dies gilt für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.

2. Lastschriften europaweit

Lastschriftverfahren sind nun für Zahlungen innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich. So kann der Besitzer eines Ferienhauses in Dänemark die dafür anfallenden Stromkosten vom deutschen Girokonto abbuchen lassen. Einige Banken haben bereits die so genannte Sepa-Lastschrift eingeführt, die das einfache Abbuchen innerhalb der EU-Grenzen ermöglicht. Allerdings haben noch nicht alle Banken die Sepa-Lastschrift eingeführt.

3. Kein Namensabgleich

Bisher galt in Deutschland, dass es Namenskonten gibt. Bei Überweisungen war es deshalb bisher üblich, dass die Banken den Empfänger mit der Kontonummer abglichen. Im Zweifelsfall wurde das Geld dann auch schon mal zurückgegeben. Ab sofort sind bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, egal ob online, per Terminal oder Beleg überwiesen wird. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Sie müssen also noch größere Sorgfalt beim Ausfüllen der Überweisungsträger walten lassen!

4. Kein Widerruf

Auch ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde kann nur noch auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen. Ansonsten bleibt ihm nur, das Geld direkt beim unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern – und wenn dieser nicht reagiert kann es lange dauern, bis das Geld wieder beim rechtmäigen Eigentümer ist.

5. Haftung bei Kartenverlust

Auf die Kulanz der Institute muss nach der neuen Regelung auch hoffen, wer seine Bankkarte verliert. Der Kunde muss künftig bis zu 150,00 Euro des Schadens selber tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige Privatbanken haben allerdings mitgeteilt, dass sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und dem Kunden den Schaden voll ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Geheimnummer umgeht. Dann haftet er für den gesamten Schaden – zumindest bis zu dem Betrag, über den er pro Tag verfügen kann.

6. Haftung bei Online-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ein grob fahrlässiger Umgang mit der TAN-Liste zieht die Haftung für Schäden über 150,00 Euro hinaus nach sich.
In kritischen Fällen sollte man deshalb das Konto unverzüglich telefonisch oder auch online sperren.

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