Zu viel gespart? – Kündigung möglich!
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, können Bausparkassen unter bestimmten Voraussetzungen übersparte Bausparverträge kündigen. Die Schlichtungsstelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen entschied dies in einem Fall der BHW-Bausparkasse.
„Übersteigt das Guthaben die Bausparsumme und aus dem Kleingedruckten geht hervor, die Rückzahlung ist unbestimmt, können beide Vertragspartner mit Frist von drei Monaten kündigen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden Württemberg. Wem also ungewollt der Bausparvertrag gekündigt wurde, sollte der Kunde prüfen die Rückzahlung in seinem Vertrag anders bestimmt ist. Nur dann kann am Vertrag festgehalten werden. Eine weitere Möglichkeit gibt es, wenn bei Vertragsschluß der Anschein erweckt wurde, dass der Kunde die Vertragslaufzeit bestimmt. Dies ist jedoch meistens vom Kunden nicht nachzuweisen.
In der Regel ist eine alternative Anlage des angesparten Guthabens für Bausparkunden sowieso attraktiver. Auch hochverzinste Bausparverträge kommen oft nicht an die zur Zeit gezahlten Zinssätze heran. Selbst Tagesgelder und Sparkonten bringen zur Zeit teilweise deutlich über 4%. (siehe z.B. www.vergleich.de) Einziger Nachteil ist der Wegfall des Darlehensanspruches durch die Kündigung des Bausparvertrages. Da übersparte Bausparverträge häufig als Geldanlageprodukt abgeschlossen wurden statt als Ansparprodukt für den Immobilienerwerb ist dieser Nachteil für die meisten Kunden nicht relevant.

Discussion Area - Leave a Comment