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	<title>Finance Blog &#187; Abgeltungssteuer</title>
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	<description>Alles Wissenswerte über private Finanzen!</description>
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		<title>Wissen &#252;ber Fonds-Anlagen immer noch sehr gering</title>
		<link>http://www.finance-blog.de/1312/2009/09/30/wissen-ueber-fonds-anlagen-immer-noch-sehr-gering/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 18:01:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lars.koeppen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
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		<category><![CDATA[Aktienfonds]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine Umfrage von 2008 von Axa Investment Managers besch&#228;ftigte sich mit dem Fondswissen der Deutschen. Dabei stellten sich gravierende Wissensl&#252;cken bei Investmentfonds dar.
So ist &#252;ber der H&#228;lfte der Bev&#246;lkerung nicht bewusst, dass Fonds t&#228;glich handelbar sind, und nur 30 % wissen, dass ihre Anlagen auch beim Konkurs der Fondsgesellschaft sicher sind. Wie in den Vorjahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Umfrage von 2008 von Axa Investment Managers besch&auml;ftigte sich mit dem Fondswissen der Deutschen. Dabei stellten sich gravierende Wissensl&uuml;cken bei Investmentfonds dar.</p>
<p>So ist &uuml;ber der H&auml;lfte der Bev&ouml;lkerung nicht bewusst, dass Fonds t&auml;glich handelbar sind, und nur 30 % wissen, dass ihre Anlagen auch beim Konkurs der Fondsgesellschaft sicher sind. Wie in den Vorjahren kennt auch 2008 nur jeder zweite Fondsbesitzer die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen bei Aktienfonds. Diese Rahmenbedingungen haben sich allerdings zum letzten Jahreswechsel durch die Abgeltungssteuer ja ge&auml;ndert.<br />
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<br />
Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigt, dass die Ertr&auml;ge der Anlagen nicht richtig eingesch&auml;tzt werden. W&auml;hrend die Ertragsm&ouml;glichkeiten eines Sparbuchs leicht &uuml;bersch&auml;tzt wurden, sind die Ertr&auml;ge von Aktienfonds deutlich untersch&auml;tzt worden.</p>
<p>Die genauen Ergebnisse der Studie k&ouml;nnen unter <a title="Umfrage zu Fondswissen" href="http://www.axa-im.de" target="_blank">Axa-im.de </a>nachgelesen werden. (Nach den Hinweisbest&auml;tigungen unter Presse Center / Umfrageergebnisse.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer: Zweitdepot f&#252;r Wertpapiere anlegen</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 20:11:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lars.koeppen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Die B&#246;rse hat in den letzten Wochen wieder etwas zugelegt und die ersten Mutigen &#252;berlegen bei niedrigen einzusteiegen. Doch da sollte man aufpassen um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grunds&#228;tzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die B&ouml;rse hat in den letzten Wochen wieder etwas zugelegt und die ersten Mutigen &uuml;berlegen bei niedrigen einzusteiegen. Doch da sollte man aufpassen um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grunds&auml;tzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 erworben – die sogenannten Altbest&auml;nde. Dann sind Ver&auml;u&szlig;erungsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr f&uuml;r Privatanleger steuerfrei.</p>
<p>Wer zu alten Papieren neue Aktien ins Depot legt, kann schnelle in eine Steuerfalle laufen. Bei einem  sp&auml;teren Verkauf der Aktien geht das Finanzamt immer davon aus, dass die &auml;lteren Aktien zuerst verkauft werden. Es wendet also das sogenannte FIFO-Verfahren an (first in-first out). Liegen in einem Depot zum Beispiel Aktien des Unternehmens Y, die zum Teil vor dem 1. Januar 2009, zum Teil danach erworben wurden, so gelten bei einem teilweisen Verkauf die zuerst erworbenen Wertpapiere automatisch als die zuerst ver&auml;u&szlig;erten. Dem Anleger k&ouml;nnen so sehr schnell steuerfreie Kursgewinne entgehen.<br />
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<br />
Dagegen k&ouml;nnen sich Wertpapiersparer mit einem Zweitdepot sch&uuml;tzen, denn dann kann der Anleger frei entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbest&auml;nden steuerfrei vereinnahmen m&ouml;chte oder ob er Neubest&auml;nde verkaufen will, deren Kursgewinne unabh&auml;ngig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen. Viele Banken bieten ihren Kunden die Zweitdepots oft kostenlos an. Alternativ k&ouml;nnen sie ein zweites Depot bei Banken er&ouml;ffnen, die keine Depotgeb&uuml;hren erheben. Oft sind bei solchen Banken wie der ING-DiBa oder der DAB die Ordergeb&uuml;hren auch niedriger als bei der Hausbank.</p>
<p>Auch f&uuml;r Sparpl&auml;ne kann sich die Taktik mit Zweitdepot lohnen. Wenn der Anleger langsam auf die Rente zugeht bleibt ihm auch dann die Wahl welche Anteile er zuerst verkauft.  &Uuml;brigens werden seit Einf&uuml;hrung der Abgeltungsteuer die realisierten Verluste aus der privaten Ver&auml;u&szlig;erung von Wertpapier-Neubest&auml;nden  k&uuml;nftig – wie Gewinne – zeitlich unbegrenzt und in voller H&ouml;he steuerlich ber&uuml;cksichtigt. Das kann in Zeiten stark schwankender Kurse vorteilhaft sein.<br />
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</p>
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		<title>Freistellungsauftrag bleibt bei Abgeltungssteuer bestehen</title>
		<link>http://www.finance-blog.de/1161/2008/10/28/freistellungsauftrag-bleibt-bei-abgeltungssteuer-bestehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 19:16:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lars.koeppen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellungsauftrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 &#228;ndert sich f&#252;r viele Anleger nichts. Wer als Single nicht mehr als 801 Euro bzw. als Ehepaar 1602 Euro an Zinsen von seiner Bank erh&#228;lt, ist vor der Abgeltungssteuer sicher. Zwar fallen der Sparerfreibetrag von 750 Euro/1.500 Euro (ledig/verheiratet) und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro/102 Euro ab weg. Aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Einf&uuml;hrung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 &auml;ndert sich f&uuml;r viele Anleger nichts. Wer als Single nicht mehr als 801 Euro bzw. als Ehepaar 1602 Euro an Zinsen von seiner Bank erh&auml;lt, ist vor der Abgeltungssteuer sicher. Zwar fallen der Sparerfreibetrag von 750 Euro/1.500 Euro (ledig/verheiratet) und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro/102 Euro ab weg. Aber daf&uuml;r richtet die Bundesregierung den Sparer-Pauschbetrag ein &#8211; vom Betrag &auml;ndert sich also nichts. Deshalb behalten auch die bisherigen Freistellungsauftr&auml;ge nach Einf&uuml;hrung der Abgeltungssteuer ihre G&uuml;ltigkeit.</p>
<p>Die einzige Neuerung bez&uuml;glich der Freistellungsauftr&auml;ge ist der Wegfall der Beschr&auml;nkung auf einzelne Konten und/oder Depots des Kreditinstituts. Damit sollten Eheleuten urspr&uuml;nglich eine g&uuml;nstigere Verteilung der Sparerfreibetr&auml;ge erm&ouml;glicht werden. Wird also ab 1.1.2009 kein neuer Freistellungsauftrag gestellt, verlieren die Beschr&auml;nkungen auf einzelne Konten ihre G&uuml;ltigkeit (Bundesfinanzministerium, Schreiben v. 2.7.2008, Az. IV C 1 &#8211; S 2056/0).</p>
<p>Handlungsbedarf besteht also in den allermeisten F&auml;llen nicht. Der Sparer-Pauschbetrag wird auf die Zins- und Divendendeneinnahmen sowie die anfallenden Kursgewinne verteilt. Erst dann wird die Abgeltungssteuer an das Finanzministerium abgef&uuml;hrt.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer bei Bausparvertr&#228;gen</title>
		<link>http://www.finance-blog.de/1159/2008/10/27/abgeltungssteuer-bei-bausparvertrag/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Oct 2008 20:16:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lars.koeppen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Bausparvertrag besitzt sollte im kommenden Jahr besonders darauf achten, dass die Zinsertr&#228;ge  durch einen Freistellungsauftrag gesichert werden. Sonst k&#246;nnte es bei den Bausparvertr&#228;gen zu einer Verz&#246;gerung der Zuteilung kommen. Bislang entgehen Zinsen und Bonusgutschriften der Zinsabschlagsteuer, wenn der Bausparer &#252;ber eine Wohnungsbaupr&#228;mie gef&#246;rdert wird – selbst dann wenn kein Freistellungsantrag gestellt wurde. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Bausparvertrag besitzt sollte im kommenden Jahr besonders darauf achten, dass die Zinsertr&auml;ge  durch einen Freistellungsauftrag gesichert werden. Sonst k&ouml;nnte es bei den Bausparvertr&auml;gen zu einer Verz&ouml;gerung der Zuteilung kommen. Bislang entgehen Zinsen und Bonusgutschriften der Zinsabschlagsteuer, wenn der Bausparer &uuml;ber eine Wohnungsbaupr&auml;mie gef&ouml;rdert wird – selbst dann wenn kein Freistellungsantrag gestellt wurde. Doch dieses Privileg f&auml;llt mit der Einf&uuml;hrung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 weg, wie auch der Bundesverband deutscher Banken bemerkt.</p>
<p>Wenn nun bei den Bausparvertr&auml;gen die Bausparzinsen durch die Abgeltungssteuer um 25% gek&uuml;rzt werden, verl&auml;ngert dies den Zeitraum bis zur Zuteilung des Bausparvertrages. F&uuml;r die Zuteilung eines Bausparvertrags sind in der Regel Mindestansparzeiten und eine Mindestansparsumme vorgegeben. Aus diesen  beiden Faktoren setzt sich die Bewertungszahl zusammen, nach der sich die Zuteilung des Bausparvertrages richtet. Je nachdem wie die Gewichtung der aufgelaufenen Zinsen und des angesparten Kapitals ausf&auml;llt, verringert sich die Bewertungszahl. Dadurch verl&auml;ngert sich automatisch die Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.</p>
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